Pétanquesport für Individualist*innen

Auch wenn der DPV in Umsetzung der DOSB-Leitplanken zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs Regeln für die Ausübung des Pétanquesports definiert hat, setzen die Vorschriften der verschiedenen Bundesländer weitere Schranken, die es zu beachten gilt. Am ausführlichsten hat im PV Ost-Gebiet der Freistaat Sachsen dargelegt, welchen Einschränkungen das Sporttreiben unterliegt. Diese gelten auf Außensportstätten. Außerhalb dieser Bereiche (also in Parks oder allgemein im öffentlichen Raum) ist die körperliche Bewegung und Ertüchtigung ohnehin nur einzeln erlaubt. Allgemein gilt: „Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter sind nicht erlaubt.“ Damit verbleiben lediglich das individuelle Training (Legen, Schießen, Tête gegen sich selbst) sowie das Tête-Spiel als Möglichkeiten der legalen Kugelbewegung. Auch in Thüringen ist von „Individualsport“ die Rede, in Sachsen-Anhalt wäre ein Omelette unter Einhaltung der DPV-Regeln drin.

Hygieneregeln in Sachsen
(https://www.sport-fuer-sachsen.de/sportnachrichten/detail/schrittweise-wiederaufnahme-des-vereinssports-ab-4-mai/)

  • Personen mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätte nicht betreten.
  • Bei Sportstätten im Freien dürfen nicht mehr als eine Person pro 20 m² Nutzungsfläche trainieren; der Mindestabstand zwischen Sportlern und Trainern ist in jeder Trainingseinheit sowie den Pausen einzuhalten.
  • Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter sind nicht erlaubt. Jeglicher Körperkontakt ist zu vermeiden.
  • Der Mindestabstand zwischen den Personen von mindestens 1,50 Meter ist auch in den Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten. Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen ausgerüstet sein mit Flüssigseife, zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern. Elektrische Handtrockner sind weniger geeignet, könnten aber belassen werden, wenn sie bereits eingebaut sind.
  • Bei Laufsport ist der Mindestabstand hintereinander zu vergrößern: für schnelles Gehen mit 4 km/h ungefähr 5m und für Läufer mit 14,4 km/h ca. 10 m.
  • Enge Bereichen sind so umzugestalten oder der Zugang zu beschränken, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
  • Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.
  • Die Sportstätte darf für den Publikumsverkehr nicht geöffnet werden.
  • Training und Wettkämpfe sind nur entsprechend der Vorgaben der Bundesfachverbände durchzuführen.
  • Ab dem 10.4. haben sich gemäß der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung alle Personen, die aus dem Ausland eingereist sind, 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Der Besuch der Sportstätten ist diesen Personen daher verboten.

Hinweis Thüringen
(https://www.thueringen-sport.de/news/news-details/news/erste-schritte-zur-wiederaufnahme-ab-4-mai-einzelne-sportliche-aktivitaeten-unter-auflagen-moeglich/)
„Ermöglichung des Individualsports im Freien bei dem die Kontaktbeschränkungen und der Mindestabstand eingehalten werden (beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten). Im Ergebnis der Besprechung der Regierungschefs der Länder mit der Bundesregierung wird am 6. Mai 2020 wird über weitere Maßnahmen entschieden.“

Hinweis Sachsen-Anhalt
(https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/index.php?id=65807&no_cache=1)
„Schwimmbäder und Sportanlagen bleiben geschlossen. Allerdings ist Training im Freien möglich, wenn dabei das Abstandsgebot eingehalten werden kann und Einheiten maximal in Gruppen bis zu fünf Personen stattfinden.“

One Reply to “Pétanquesport für Individualist*innen”

  1. „in Sachsen-Anhalt wäre ein Omelette unter Einhaltung der DPV-Regeln drin.“
    Mal sehen ob ich dafür die Regeln finde! 🙂